Für das lebenswerte Zürich von morgen

Die Revision der Bau- und Zonenordnung

Immer mehr Menschen leben in Zürich. Sie brauchen Wohnungen, die bezahlbar sind, Quartiere, die ihren eigenen Charakter haben, und vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Und es braucht viel Grün als Lebensraum für Tiere, und um die Stadt zu kühlen. So bleibt Zürich lebendig, nachhaltig und ein Zuhause für alle Generationen. Um diese Ansprüche und Bedürfnisse zu planen, gibt es die Bau- und Zonenordnung (BZO).

Zurzeit wird die BZO überarbeitet. Diese Revision stellt die Weichen für die Entwicklung Zürichs und schafft die nutzungsplanerische Grundlage, damit sich die Stadt qualitätsvoll entwickeln kann. Zürich wird dadurch dichter und grüner und legt die Basis für einen massgeblichen Anteil an preisgünstigem Wohnraum. 

Was ist die Bau- und Zonenordnung?

Die BZO betrifft alle Menschen in Zürich.
 Sie regelt, wo und wie in Zürich gebaut werden darf. Sie legt zum einen fest, welche Nutzung in welchem Gebiet erlaubt ist – zum Beispiel, wo Wohnungen, Büros, Schulen oder Parks entstehen können. Zum anderen bestimmt sie die konkreten Bauvorschriften, zum Beispiel wie hoch Häuser sein dürfen, wie gross der Abstand zum Grundstück der Nachbarn oder wie begrünt ein Grundstück sein muss.  So sorgt die BZO dafür, dass sich die Stadt geordnet, nachhaltig und für alle lebenswert entwickelt.

Die BZO kann aber nicht für sich allein betrachtet werden. Sie muss übergeordnete gesetzliche Grundlagen – insbesondere das kantonale Planungs- und Baugesetz – sowie die kantonalen, regionalen und kommunalen Richtpläne berücksichtigen.

Woraus besteht die Bau- und Zonenordnung?

Die BZO besteht aus Vorschriften, Plänen und einem Erläuterungsbericht.

Die Vorschriften legen fest, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann (z. B. Ausnützung, Abstände, Höhe, Nutzung). Dazu gehört auch der Zonenplan. Er zeigt in Kartenform, in welchen Gebieten welche Vorschriften gelten.

Der Zonenplan kann mit Plänen ergänzt werden. Diese betreffen spezifische Gebiete oder Themen. In der aktuellen Revision sind dies zum Beispiel die neuen Ergänzungspläne «Städtebau Altstetten», «Ortsbild» oder «Preisgünstiger Wohnraum». Sie enthalten themenspezifische Bauvorschriften oder städtebauliche Vorgaben.

Im Erläuterungsbericht wird dokumentiert, wie und warum die Vorschriften und Pläne entstanden sind und wie sie die übergeordneten Ziele der Raumplanung berücksichtigen. Auch zeigt er auf, welche Interessen (z. B. Bevölkerung, Umweltschutz, Kanton, Bund) gegeneinander abgewogen wurden – das ist der Kern jeder raumplanerischen Tätigkeit. Zu guter Letzt ist der Erläuterungsbericht eine wichtige Hilfe für alle, die ein Baugesuch einreichen, sowie für die Baubehörde selbst.

Wieso wird die BZO überarbeitet?

Die BZO ist nicht starr. Sie wird regelmässig überprüft und angepasst, wenn sich die Verhältnisse ändern – sei es durch neue Gesetze, politische Entscheide oder Planungsvorgaben. 

Die aktuelle Revision ist umfassend. Die Stadt muss die BZO an neue Rahmenbedingungen anpassen. Zum Beispiel fliessen Inhalte zum preisgünstigen Wohnraum, der Hitzeminderung oder aus dem Netto-Null-Ziel ein. Weitere Beispiele sind:

  • Kommunaler Richtplan (SLöBA): Er gibt neue Ziele für die Nutzung von Siedlung, Landschaft, öffentlichen Bauten und Anlagen vor. Die BZO setzt diese strategischen Vorgaben in für alle Grundeigentümer*innen verbindliche Regeln um.
  • Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS): Es macht eine Überprüfung der BZO nötig, um den Schutz wertvoller Ortsbilder sicherzustellen.
  • Politische Vorstösse: Der Gemeinderat hat verschiedene politische Aufträge erteilt, die nur in einer umfassenden BZO-Revision bearbeitet werden können.
  • Harmonisierung der Baubegriffe: Der Kanton hat das Planungs- und Baugesetz geändert. Alle Gemeinden müssen wichtige Begriffe auf schweizweite Standards vereinheitlichen. 

Zudem ist die BZO durch zahlreiche Einzeländerungen über die Jahre unübersichtlich geworden. Die aktuelle Revision modernisiert die Struktur und Sprache, macht die Bauordnung klarer und verständlicher. Das ist ein Gewinn für alle: Auch interessierte Laien und Grundeigentümer*innen können sich nun leichter einen Überblick über die Regeln für ihr Grundstück verschaffen.

Was ist die Bau- und Zonenordnung?

Die BZO betrifft alle Menschen in Zürich.
 Sie regelt, wo und wie in Zürich gebaut werden darf. Sie legt zum einen fest, welche Nutzung in welchem Gebiet erlaubt ist – zum Beispiel, wo Wohnungen, Büros, Schulen oder Parks entstehen können. Zum anderen bestimmt sie die konkreten Bauvorschriften, zum Beispiel wie hoch Häuser sein dürfen, wie gross der Abstand zum Grundstück der Nachbarn oder wie begrünt ein Grundstück sein muss.  So sorgt die BZO dafür, dass sich die Stadt geordnet, nachhaltig und für alle lebenswert entwickelt.

Die BZO kann aber nicht für sich allein betrachtet werden. Sie muss übergeordnete gesetzliche Grundlagen – insbesondere das kantonale Planungs- und Baugesetz – sowie die kantonalen, regionalen und kommunalen Richtpläne berücksichtigen.

Woraus besteht die Bau- und Zonenordnung?

Die BZO besteht aus Vorschriften, Plänen und einem Erläuterungsbericht.

Die Vorschriften legen fest, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann (z. B. Ausnützung, Abstände, Höhe, Nutzung). Dazu gehört auch der Zonenplan. Er zeigt in Kartenform, in welchen Gebieten welche Vorschriften gelten.

Der Zonenplan kann mit Plänen ergänzt werden. Diese betreffen spezifische Gebiete oder Themen. In der aktuellen Revision sind dies zum Beispiel die neuen Ergänzungspläne «Städtebau Altstetten», «Ortsbild» oder «Preisgünstiger Wohnraum». Sie enthalten themenspezifische Bauvorschriften oder städtebauliche Vorgaben.

Im Erläuterungsbericht wird dokumentiert, wie und warum die Vorschriften und Pläne entstanden sind und wie sie die übergeordneten Ziele der Raumplanung berücksichtigen. Auch zeigt er auf, welche Interessen (z. B. Bevölkerung, Umweltschutz, Kanton, Bund) gegeneinander abgewogen wurden – das ist der Kern jeder raumplanerischen Tätigkeit. Zu guter Letzt ist der Erläuterungsbericht eine wichtige Hilfe für alle, die ein Baugesuch einreichen, sowie für die Baubehörde selbst.

Wieso wird die BZO überarbeitet?

Die BZO ist nicht starr. Sie wird regelmässig überprüft und angepasst, wenn sich die Verhältnisse ändern – sei es durch neue Gesetze, politische Entscheide oder Planungsvorgaben. 

Die aktuelle Revision ist umfassend. Die Stadt muss die BZO an neue Rahmenbedingungen anpassen. Zum Beispiel fliessen Inhalte zum preisgünstigen Wohnraum, der Hitzeminderung oder aus dem Netto-Null-Ziel ein. Weitere Beispiele sind:

  • Kommunaler Richtplan (SLöBA): Er gibt neue Ziele für die Nutzung von Siedlung, Landschaft, öffentlichen Bauten und Anlagen vor. Die BZO setzt diese strategischen Vorgaben in für alle Grundeigentümer*innen verbindliche Regeln um.
  • Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS): Es macht eine Überprüfung der BZO nötig, um den Schutz wertvoller Ortsbilder sicherzustellen.
  • Politische Vorstösse: Der Gemeinderat hat verschiedene politische Aufträge erteilt, die nur in einer umfassenden BZO-Revision bearbeitet werden können.
  • Harmonisierung der Baubegriffe: Der Kanton hat das Planungs- und Baugesetz geändert. Alle Gemeinden müssen wichtige Begriffe auf schweizweite Standards vereinheitlichen. 

Zudem ist die BZO durch zahlreiche Einzeländerungen über die Jahre unübersichtlich geworden. Die aktuelle Revision modernisiert die Struktur und Sprache, macht die Bauordnung klarer und verständlicher. Das ist ein Gewinn für alle: Auch interessierte Laien und Grundeigentümer*innen können sich nun leichter einen Überblick über die Regeln für ihr Grundstück verschaffen.

Die Themen der neuen
Bau- und Zonenordnung

Mehr Platz schaffen, ohne das
Quartier zu überfordern

BZO Illus RZ 02

Aufzonungen

Wohnraum schaffen: Zürich wächst und braucht für die Zukunft vor allem mehr Wohnungen, aber auch Arbeitsplätze. Die Stadt ermöglicht dort mehr Dichte, wo es sinnvoll ist – damit Ihr Quartier lebenswert, grün und attraktiv bleibt.

BZO Illus RZ 04

Preisgünstiger Wohnraum

Wohnen in Zürich soll bezahlbar bleiben. Damit es in der Stadt genug Wohnungen für alle Einkommen gibt, sind Eigentümerschaften neu dazu verpflichtet, bei mehr Ausnützung auch preisgünstigen Wohnraum zu bauen.

BZO Illus RZ 05

Ortsbild

Attraktiv bauen und Identität bewahren: Die bauliche Entwicklung soll zur gewachsenen Quartierstruktur passen. Die Stadt will das charakteristische Stadtbild gezielt erhalten und fördern.

Entwicklung nach innen

Mit der BZO-Revision wird die Innenentwicklung gefördert. Das bedeutet: Die Stadt wächst in bereits bebauten Gebieten, statt sich ins Grüne auszubreiten.

Höher und dichter: An geeigneten Orten wird aufgezont. Das schafft mehr Baukapazität für dringend benötigte Wohnungen. So entsteht ein zusätzliches Potenzial für 20 000 Personen.

Qualität im Fokus: Auch mit Verdichtung müssen Identität, Lebensqualität und Natur im Quartier erhalten bleiben.

Neue Zonentypen: Um den unterschiedlichen Charakteren der Quartiere gerecht zu werden, führt die Stadt drei neue Zonentypen ein.

Arealüberbauungen: Wer eine Arealüberbauung macht, erhält mehr baulichen Spielraum, muss im Gegenzug aber erhöhte Anforderungen an den Freiraum, die Gestaltung und den Städtebau erfüllen. Neu ist eine Arealüberbauung ab 4000 m2 Grundstücksgrösse möglich. Bei Grundstücken über 6000 m2 Grösse darf ein Bonus für preisgünstigen Wohnraum beansprucht werden.

Mehrausnützung verpflichtet

Wenn Eigentümer*innen von einer zusätzlichen Aufzonung profitieren, sollen sie einen sozialen und wohnpolitischen Beitrag leisten, indem sie preisgünstige Wohnungen erstellen müssen. Die BZO-Revision ist das Werkzeug, um dies bei Neubauten und Erweiterungen umzusetzen und sicherzustellen.

Pflicht bei Aufzonungen: Wenn ein Grundstück eine Mehrausnützung durch Aufzonung erfährt (weil man mehr darauf bauen darf), müssen 75 % dieser zusätzlichen Fläche für preisgünstige Wohnungen reserviert werden.

Freiwilliger Bonus: Bei grossen Arealen können Bauherr*innen von einem «Ausnützungsbonus» profitieren, sofern diese zusätzliche Fläche zu 100 % für preisgünstigen Wohnraum genutzt wird.

Identität und Struktur bewahren

Zürich soll wachsen, ohne seine Identität zu verlieren. Gezielte Massnahmen zum Ortsbildschutz ermöglichen, dass das charakteristische Stadtbild – das Zusammenspiel von Gebäuden, Strassen und Freiräumen – erhalten bleibt. Im Gegensatz zum Denkmalschutz, der einzelne Häuser schützt, zielen die Massnahmen zum Ortsbildschutz auf das Erscheinungsbild eines Quartiers/Stadtteils. Damit wird sichergestellt, dass die bauliche Entwicklung qualitativ hochwertig in die bestehende Umgebung eingepasst wird.

Kern- & Quartiererhaltungszonen: Hier gelten spezifische Regeln zum Schutz des Ortsbilds. In diesen Zonen geht es darum, die typische Struktur und die Qualitäten des Viertels zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Strukturerhalt: In Gebieten mit hochwertigen, charakteristischen Strukturmerkmalen sollen diese bei einer baulichen Entwicklung erhalten bleiben. Dazu wird der neue Ergänzungsplan «Ortsbild» eingeführt.

BZO Illus RZ 02

Aufzonungen

Entwicklung nach innen

Mit der BZO-Revision wird die Innenentwicklung gefördert. Das bedeutet: Die Stadt wächst in bereits bebauten Gebieten, statt sich ins Grüne auszubreiten.

Höher und dichter: An geeigneten Orten wird aufgezont. Das schafft mehr Baukapazität für dringend benötigte Wohnungen. So entsteht ein zusätzliches Potenzial für 20 000 Personen.

Qualität im Fokus: Auch mit Verdichtung müssen Identität, Lebensqualität und Natur im Quartier erhalten bleiben.

Neue Zonentypen: Um den unterschiedlichen Charakteren der Quartiere gerecht zu werden, führt die Stadt drei neue Zonentypen ein.

Arealüberbauungen: Wer eine Arealüberbauung macht, erhält mehr baulichen Spielraum, muss im Gegenzug aber erhöhte Anforderungen an den Freiraum, die Gestaltung und den Städtebau erfüllen. Neu ist eine Arealüberbauung ab 4000 m2 Grundstücksgrösse möglich. Bei Grundstücken über 6000 m2 Grösse darf ein Bonus für preisgünstigen Wohnraum beansprucht werden.

BZO Illus RZ 04

Preisgünstiger Wohnraum

Mehrausnützung verpflichtet

Wenn Eigentümer*innen von einer zusätzlichen Aufzonung profitieren, sollen sie einen sozialen und wohnpolitischen Beitrag leisten, indem sie preisgünstige Wohnungen erstellen müssen. Die BZO-Revision ist das Werkzeug, um dies bei Neubauten und Erweiterungen umzusetzen und sicherzustellen.

Pflicht bei Aufzonungen: Wenn ein Grundstück eine Mehrausnützung durch Aufzonung erfährt (weil man mehr darauf bauen darf), müssen 75 % dieser zusätzlichen Fläche für preisgünstige Wohnungen reserviert werden.

Freiwilliger Bonus: Bei grossen Arealen können Bauherr*innen von einem «Ausnützungsbonus» profitieren, sofern diese zusätzliche Fläche zu 100 % für preisgünstigen Wohnraum genutzt wird.

BZO Illus RZ 05

Ortsbild

Identität und Struktur bewahren

Zürich soll wachsen, ohne seine Identität zu verlieren. Gezielte Massnahmen zum Ortsbildschutz ermöglichen, dass das charakteristische Stadtbild – das Zusammenspiel von Gebäuden, Strassen und Freiräumen – erhalten bleibt. Im Gegensatz zum Denkmalschutz, der einzelne Häuser schützt, zielen die Massnahmen zum Ortsbildschutz auf das Erscheinungsbild eines Quartiers/Stadtteils. Damit wird sichergestellt, dass die bauliche Entwicklung qualitativ hochwertig in die bestehende Umgebung eingepasst wird.

Kern- & Quartiererhaltungszonen: Hier gelten spezifische Regeln zum Schutz des Ortsbilds. In diesen Zonen geht es darum, die typische Struktur und die Qualitäten des Viertels zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Strukturerhalt: In Gebieten mit hochwertigen, charakteristischen Strukturmerkmalen sollen diese bei einer baulichen Entwicklung erhalten bleiben. Dazu wird der neue Ergänzungsplan «Ortsbild» eingeführt.

Zürich grüner und kühl

BZO Illus RZ 06

Hitzeminderung & Biodiversität

Kühlendes Grün gegen heisse Sommer: Die Stadt will Zürich an heissen Tagen abkühlen. Das gelingt durch Entsiegelung, mehr Bäume, Grünflächen und Schatten. So bleibt das Leben im Sommer angenehm.

BZO Illus RZ 01

Frei- und Grünräume

Genug Platz für Freizeit und Erholung: Alle Menschen in Zürich sollen in ihrem Quartier genügend Orte zum Entspannen, Spielen, Treffen und Bewegen im Freien haben. Diese Freiräume sichert und schafft die Stadt.

Die Stadt kühlen

Wegen des Klimawandels wird es in der Stadt immer heisser. Die BZO-Revision verankert neue, verbindliche Regeln für ein besseres Stadtklima und mehr Natur.

Grünflächenziffer: Neu wird eine Grünflächenziffer für Wohn-, Zentrums- sowie Industrie und Gewerbezonen eingeführt. Diese liegt zwischen 15 und 60 %, je nach Zone. Sie schreibt vor, wie viel Prozent eines Grundstücks unversiegelt und begrünt sein müssen. Das wirkt der Versiegelung entgegen und ermöglicht neue Grünflächen. 

Baumpflanzpflicht: Bäume sind die besten natürlichen Kühler und wichtig für die Biodiversität. Bei Neubauten und grösseren Erweiterungen muss künftig eine bestimmte Fläche durch Baumkronen beschattet werden. Das sind in der Wohnzone zwischen 20 und 30 % (je nach Dichte von der Zone) und in der Zentrums- und Industrie- und Gewerbezone je 15 %.

Wurzelraum: Damit Bäume gut wachsen können, müssen ihre Wurzeln genügend Raum haben. Auf unterbauten Flächen wie beispielsweise Tiefgaragen können nur kleine Bäume wachsen.

Ökologischer Ausgleich: Es reicht nicht, nur Rasen zu säen. Grünflächen müssen ökologisch wertvoll sein und dem ökologischen Ausgleich dienen (z. B. einheimische Hecken oder Blumenwiesen), um die Artenvielfalt zu fördern.

Dachbegrünung: Flachdächer müssen weiterhin begrünt werden, um Regenwasser zu speichern und Hitze zu mindern.

Raum zum Erholen

Mit mehr Bewohner*innen steigt auch der Bedarf an Erholungsflächen. Die BZO sichert die Verfügbarkeit von Parks und Plätzen.

Sicherung öffentlicher Flächen: 34 Flächen, die für neue Quartierparks vorgesehen sind, werden konsequent als Freihaltezonen gesichert. So werden neue Parks wie der Jonas-Furrer-Park in Affoltern gesichert oder der neue Park im Herrlig in Altstetten erst möglich.

Private Freiräume: Auch bei privaten Bauprojekten werden die unter Hitzeminderung und Biodiversität erwähnten Punkte gefordert: Grünflächen, Baumpflanzungen, Wurzelraum, ökologischer Ausgleich und Dachbegrünung. Bei Arealüberbauungen kann zusätzlich gefordert werden, dass die Freiflächen so angeordnet werden, dass sie das Lokalklima verbessern und Kaltluftströme nicht blockieren.

BZO Illus RZ 06

Hitzeminderung & Biodiversität

Die Stadt kühlen

Wegen des Klimawandels wird es in der Stadt immer heisser. Die BZO-Revision verankert neue, verbindliche Regeln für ein besseres Stadtklima und mehr Natur.

Grünflächenziffer: Neu wird eine Grünflächenziffer für Wohn-, Zentrums- sowie Industrie und Gewerbezonen eingeführt. Diese liegt zwischen 15 und 60 %, je nach Zone. Sie schreibt vor, wie viel Prozent eines Grundstücks unversiegelt und begrünt sein müssen. Das wirkt der Versiegelung entgegen und ermöglicht neue Grünflächen. 

Baumpflanzpflicht: Bäume sind die besten natürlichen Kühler und wichtig für die Biodiversität. Bei Neubauten und grösseren Erweiterungen muss künftig eine bestimmte Fläche durch Baumkronen beschattet werden. Das sind in der Wohnzone zwischen 20 und 30 % (je nach Dichte von der Zone) und in der Zentrums- und Industrie- und Gewerbezone je 15 %.

Wurzelraum: Damit Bäume gut wachsen können, müssen ihre Wurzeln genügend Raum haben. Auf unterbauten Flächen wie beispielsweise Tiefgaragen können nur kleine Bäume wachsen.

Ökologischer Ausgleich: Es reicht nicht, nur Rasen zu säen. Grünflächen müssen ökologisch wertvoll sein und dem ökologischen Ausgleich dienen (z. B. einheimische Hecken oder Blumenwiesen), um die Artenvielfalt zu fördern.

Dachbegrünung: Flachdächer müssen weiterhin begrünt werden, um Regenwasser zu speichern und Hitze zu mindern.

BZO Illus RZ 01

Frei- und Grünräume

Raum zum Erholen

Mit mehr Bewohner*innen steigt auch der Bedarf an Erholungsflächen. Die BZO sichert die Verfügbarkeit von Parks und Plätzen.

Sicherung öffentlicher Flächen: 34 Flächen, die für neue Quartierparks vorgesehen sind, werden konsequent als Freihaltezonen gesichert. So werden neue Parks wie der Jonas-Furrer-Park in Affoltern gesichert oder der neue Park im Herrlig in Altstetten erst möglich.

Private Freiräume: Auch bei privaten Bauprojekten werden die unter Hitzeminderung und Biodiversität erwähnten Punkte gefordert: Grünflächen, Baumpflanzungen, Wurzelraum, ökologischer Ausgleich und Dachbegrünung. Bei Arealüberbauungen kann zusätzlich gefordert werden, dass die Freiflächen so angeordnet werden, dass sie das Lokalklima verbessern und Kaltluftströme nicht blockieren.

Die Regeln vereinheitlichen

BZO Illus RZ 03

Harmonisierung der Baubegriffe

In der ganzen Schweiz werden die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht, damit sie gleich verstanden und angewendet werden. Das macht die Regeln einfacher und transparenter. Die Stadt setzt damit eine Vorgabe des Kantons um.

Schweizweite Vereinheitlichung

Mit der BZO-Revision erfüllt die Stadt die kantonalen Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe.

Neue Fachsprache: Aus «unterirdischen Gebäuden» werden zum Beispiel «unterirdische Bauten» und «Unterniveaubauten»; aus «besonderen Gebäuden» werden «Klein- und Anbauten». Viele Anpassungen führen zu keinen materiellen Änderungen. 

Negative Auswirkungen verhindern: Da die neuen Messweisen teilweise mit negativen Auswirkungen verbunden sind, wurden gewisse Korrekturen vorgenommen. Ziel ist es, dass trotz neuer Begriffe die gewohnte Siedlungsstruktur und das Stadtbild erhalten bleiben.

BZO Illus RZ 03

Harmonisierung der Baubegriffe

Schweizweite Vereinheitlichung

Mit der BZO-Revision erfüllt die Stadt die kantonalen Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe.

Neue Fachsprache: Aus «unterirdischen Gebäuden» werden zum Beispiel «unterirdische Bauten» und «Unterniveaubauten»; aus «besonderen Gebäuden» werden «Klein- und Anbauten». Viele Anpassungen führen zu keinen materiellen Änderungen. 

Negative Auswirkungen verhindern: Da die neuen Messweisen teilweise mit negativen Auswirkungen verbunden sind, wurden gewisse Korrekturen vorgenommen. Ziel ist es, dass trotz neuer Begriffe die gewohnte Siedlungsstruktur und das Stadtbild erhalten bleiben.

So geht es weiter

Öffentliche Auflage

Vom 18. März bis am 1. Juni 2026 können sich die Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessengruppen zu den Inhalten äussern. Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht.

Mit der öffentlichen Auflage kommt auch die negative Vorwirkung zum Tragen.

Mit der öffentlichen Auflage der BZO-Revision ist die sogenannte «negative Vorwirkung» in Kraft getreten. Das bedeutet: Baugesuche werden nur noch bewilligt, wenn sie nicht gegen die geplanten neuen Regeln verstossen. Wenn also die neuen Vorschriften strenger sind als die bisherigen, gelten sie schon ab der öffentlichen Auflage – auch wenn sie offiziell noch nicht in Kraft sind. Die negative Vorwirkung betrifft alle Baugesuche, für die zu diesem Zeitpunkt noch kein Baubewilligung vorliegt.

Nach der öffentlichen Auflage, der kantonalen Vorprüfung und der städtischen Ämtervernehmlassung wertet die Verwaltung alle Rückmeldungen aus. Es werden alle Anliegen geprüft, gegebenenfalls in die BZO-Revision eingearbeitet oder mit einer Begründung abgelehnt. 

Festsetzung durch Gemeinderat und allfälliges Referendum

Danach überweist der Stadtrat die Revision an den Gemeinderat. Dieser behandelt das Geschäft und setzt die BZO anschliessend fest. Dieser Beschluss wird veröffentlicht, womit eine Referendumsfrist (60 Tage) beginnt. Kommt ein Referendum zustande, gibt es eine Volksabstimmung.

Genehmigung Kanton

Wenn die Referendumsfrist ungenutzt abläuft oder eine allfällige Volksabstimmung positiv entschieden ist, verfügt die kantonale Baudirektion die Genehmigung der Revision. Danach wird die BZO-Revision während 30 Tagen zum Rekurs aufgelegt.

Inkraftsetzung

Ist die Rekursfrist ungenutzt verstrichen oder sind allfällige Rechtsmittelverfahren abgeschlossen, setzt der Stadtrat die BZO-Revision in Kraft. Werden Rekurse ergriffen, kann der Stadtrat jene Bestandteile der BZO, die nicht davon betroffen sind, trotzdem in Kraft setzen. Mit dem Inkrafttreten ist die neue Bau- und Zonenordnung verbindlich und bildet die Grundlage für künftige Bewilligungsverfahren.